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Detail - Civic Innovation Platform

    2. Förderrichtlinie der Civic Innovation Platform

    Wir setzen uns dafür ein, dass der Nutzen von KI fürs Gemeinwohl auch in der Gesellschaft wahrgenommen wird und treiben deshalb den menschenzentrierten Einsatz von KI voran. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 15.07.2024 die zweite Förderrichtlinie im Rahmen der Civic Innovation Platform (CIP) veröffentlicht. Das Ziel: Wir möchten die Umsetzung von praxistauglichen und innovativen gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen unterstützen, die konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen in der Arbeitswelt schaffen.

    Ab sofort könnt ihr daher gemeinsam mit Projektpartner*innen einen Antrag im Rahmen der CIP-Förderrichtlinie „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten im Spektrum der Arbeitswelt“ einreichen. Dabei können für ein Verbundprojekt maximal bis zu 500.000 aus Bundesmitteln beantragt werden. Die administrative Durchführung des Förderprogramms erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).

    CIP-Förderrichtlinie „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten im Spektrum der Arbeitswelt“

    Download der Förderrichtlinie als barrierefreies PDF 

    Was und wer wird gefördert?

    Es werden tragfähige Konzepte für gemeinwohlorientierte Innovationen gefördert, die ihr in einer sektorenübergreifenden und/oder interdisziplinären Projektpartnerschaft umzusetzen plant und die zudem insbesondere eine klar erkennbare Gemeinwohlorientierung, eine Nutzung von KI-Technologie sowie einen deutlich erkennbaren Zusammenhang mit den Handlungsfeldern des BMAS aufweisen. Dazu gehören Themen wie zum Beispiel Arbeitsmarkt, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Weiterbildung und Arbeitsorganisation.

    Was ihr tun müsst?

    Reicht euren Antrag bis zum 26. August 2024 (16 Uhr) in deutscher Sprache und in elektronischer Form über das dialoggesteuerte System, das unter dem Internet-Portal „Förderportal BMAS“ verfügbar ist, ein.

    Noch Fragen?

    Um bei der Antragstellung zu unterstützen, wird die DRV KBS innerhalb der Einreichungsphase einen Online-Antragsworkshop durchführen. Bei Interesse wendet euch an .

    Darüber hinaus könnt ihr eure Fragen im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren ebenfalls an die E-Mail-Adresse stellen.

    Bitte beachtet, dass die hier angeführten Informationen lediglich als Hilfestellung dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die CIP-Förderrichtlinie.

    Braucht ihr noch etwas Inspiration? Dann schaut euch die im Rahmen der Förderrunde 2024 bewilligten Projekte an.

    Details und Informationen zur CIP-Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren mit Dokumenten zum Download: