Mit unserem Förderprogramm „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten im Spektrum der Arbeitswelt“ unterstützen wir nun bereits zum zweiten Mal die Entwicklung und den Einsatz praxistauglicher gemeinwohlorientierter KI-Anwendungen.
Förderrunde 2025/2026
Die Einreichungsfrist für Anträge im Rahmen der zweiten Förderrichtlinie endete am 26.08.2024. Aktuell werden die eingegangenen Anträge entsprechend der Förderrichtlinie geprüft und begutachtet. Wir bitten von zwischenzeitlichen Rückfragen abzusehen. Eine weitere Förderrunde ist aktuell nicht terminiert; Neuigkeiten dazu werden hier bekannt gegeben.
Die Förderrichtlinie auf einen Blick
-
Gesucht werden konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen der Arbeitswelt mit KI. So können etwa barrierefreie und inklusive KI-Anwendungen wie z. B. für den erleichterten Zugang zu Verwaltungsleistungen dazu beitragen, dass mehr Menschen am Arbeitsleben teilhaben können oder einen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Durch die Entwicklung und den Einsatz dieser Technologie können aber auch Arbeitsprozesse für Menschen einfacher, verständlicher und schneller oder Prozesse der öffentlichen Verwaltung flexibler, effizienter und transparenter gestaltet werden.
Mit dem CIP-Förderprogramm wird die Arbeit von inter- und transdisziplinären Projektverbünden an gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten KI-Projekten zur Verbesserung der Arbeitswelt angeregt und unterstützt. Dadurch wird der menschenzentrierte Einsatz von KI in der Zivilgesellschaft vorangetrieben und die Wahrnehmung und Verbreitung von KI im betrieblichen Kontext unter dem Aspekt des gemeinwohlorientierten Nutzens befördert.
-
Voraussetzung für die Förderung sind u. a. eine klar erkennbare Gemeinwohlorientierung, der Einsatz von KI-Technologie und ein eindeutiger Bezug zu den Handlungsfeldern des BMAS im Themenbereich Arbeit. Gefördert werden können insbesondere Projekte zur Verbesserung von:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitskultur
- Arbeitsmarkt
- Arbeitsorganisation
- Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Anwendungen
- Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung
- Weiterbildung
-
Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre und/oder sektorübergreifende Projektverbünde. Interdisziplinär und/oder sektorenübergreifend im Sinne der Richtlinie sind Projekte, deren Partnerinnen und Partner unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche repräsentieren und damit unterschiedliche Perspektiven in die Umsetzung einbringen. Vgl. hierzu auch Nummer 3 „Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger“ und Nummer 4 „Besondere Zuwendungsvoraussetzungen“ der Richtlinie.
-
Ein Projekt kann mit maximal 500.000 € aus Bundesmitteln bezuschusst werden.
-
Die neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Bewilligungen sollen noch dieses Jahr erteilt werden. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Januar 2025; die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate.
-
Das BMAS steuert die Durchführung der Richtlinie und übernimmt die fachlich-inhaltliche Begleitung. Die administrative Durchführung des Verfahrens (Antrags- und Bewilligungsverfahren, Erlass der Bescheide, Auszahlung der Bundesmittel, Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise) übernimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) als programmumsetzende Stelle (Bewilligungsbehörde).
Wie geht es weiter?
Die Antragsfrist endete am 26. August 2024 um 16:00 Uhr.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Sofern die formelle Zulässigkeit des Antrages festgestellt wurde, erfolgt die Auswahl der eingereichten und formell zulässigen Vorhabenanträge über ein offenes, transparentes, nachvollziehbares und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren.
Projektvorschläge, die keinen nachvollziehbaren und eindeutigen Bezug zu den unter Nummer 4 der Förderrichtlinie aufgeführten Themenfeldern des BMAS aufweisen, keine sektorenübergreifende und/oder interdisziplinäre Projektpartnerschaft vorweisen, keine Beteiligung von Betroffenen bzw. Bedarfsgruppe nachweisen oder keinen Einsatz von KI-Technologien planen oder plausibel begründen können, erfüllen die erforderlichen Bedingungen nicht und führen zum Ablehnungsbescheid. Bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen und Erfüllung der Grundvoraussetzungen werden die Vorhabenanträge unter Beteiligung von fachlichen Gutachterinnen und Gutachtern und unter Einschätzung der Messbarkeit des Vorhabens (vgl. Nummer 7.3 der Förderrichtlinie) anhand folgender Auswahlkriterien bewertet (siehe hierzu Nummer 7.2 der Förderrichtlinie):
Auswahlkriterien | Gewichtung |
Handlungskonzept | 40 % |
Eignung | 10 % |
Datenbasis | 20 % |
Innovationspotenzial | 15 % |
Transfer- und Nachhaltigkeitspotenzial | 10 % |
Finanzierungs- und Zeitplan | 5 % |
Bitte beachtet, dass die hier angeführten Informationen lediglich als Hilfestellung dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Rechtsgrundlage ist die CIP-Förderrichtlinie.